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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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| 1. |
Der Auftragnehmer
Ordnung + System, Dienst + Leistungen, Susanne Geißler, erbringt
alle Büro- und Serviceleistungen ausschließlich auf Grundlage
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen
Fassung. Die jeweils gültige Fassung ist unter der Internetadresse
www.ordnung-system.de im Internet veröffentlicht und kann jederzeit
eingesehen und ausgedruckt werden.
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| 2. |
Von diesen Vertragsbedingungen
insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt,
es sei denn, es wurde diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Der Auftragnehmer braucht den AGB des Auftraggebers im Einzelfall
nicht gesondert zu widersprechen, selbst wenn vom Auftragnehmer auf
ein Schreiben Bezug genommen wird, das AGB des Auftraggebers oder
eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein
Einverständnis mit der Geltung jener AGB.
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3.
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Der Dienstleistungsvertrag
oder eine Auftragsbestätigung erfolgt vor Beginn des Auftrages
bzw. vor Beginn der Dienstleistung. Einzelheiten und Umfang der Leistung
ergeben sich aus der je-weiligen Leistungsbeschreibung des mündlichen
und schrift-
lichen Angebots bzw. der Auftragsbestätigung.
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| 4. |
Soweit der Auftragnehmer
entgeltfreie Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen
Vereinbarung erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden,
ohne dass sich hieraus ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch
oder Kündigungsrecht des Auftraggebers ergibt.
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| 5. |
Angebote des
Auftragnehmers behalten, sofern im Angebot nichts anderes ausdrücklich
bestimmt ist, 30 Tage ab Ausstellungsdatum ihre Gültigkeit. Irrtümer
behält sich der Auftragnehmer vor.
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| 6. |
Der Abrechnungszeitraum
beträgt eine Woche. Wird eine Arbeits-leistung innerhalb einer
Woche abgeschlossen, erfolgt eine Ab-rechnung sofort nach Beendigung
des Auftrages. Die Bezahlung hierfür erfolgt spätestens
eine Woche nach Rechnungsdatum. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt,
wenn der Auftragnehmer über den Betrag verfügen kann. Bei
Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in
gesetzlicher Höhe zu verlangen. Für Mahnungen kann der Auftragnehmer
eine Mahngebühr in Höhe von bis zu € 10,00 verlangen.
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| 7. |
Der Auftraggeber
kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen aufrechnen sowie ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht
geltend machen.
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| 8. |
Wurden Arbeits-/
Anwesenheitszeiten vereinbart, können diese spätestens 24
Stunden vorher abgesagt oder verlegt werden. Arbeits-/ Anwesenheitszeiten,
die nicht rechtzeitig abgesagt wurden, werden in vollem Umfang in
Rechnung gestellt.
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| 9. |
Mehraufwendungen,
die über die geschuldete Leistung des Auftragnehmers hinaus-gehen
und Mehraufwendungen, die durch Verzögerungen auf Seiten des
Kunden veranlasst sind, werden nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt.
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| 10. |
Aufträge
mit bestimmter Laufzeit enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf,
mit Ablauf der Laufzeit für die das Auftragsverhältnis eingegangen
wurde oder mit der vollständigen Erbringung der Leistung. Sie
können nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. |
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| 11. |
Aufträge
mit unbestimmter Laufzeit können von beiden Seiten mit einer
Frist von 14 Tagen gekündigt werden.
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| 12. |
Das Recht zur
außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Verträge aus wichtigem Grunde
mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Wichtige Gründe liegen
insbesondere vor, wenn
der Auftraggeber
mit fälligen Zahlungen ganz oder auch nur teilweise im Verzug
ist;
der Auftraggeber
gegen eine sonstige wesentliche Bestimmung des Vertrages oder der
allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen hat;
über das
Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet
wird;
- der Auftraggeber sein Unternehmen auflöst, veräußert,
verpachtet oder in Liquidation tritt, stirbt oder handlungs-unfähig
wird;
der Auftraggeber
bei Vertragsabschluss unrichtige Angaben gemacht oder Umstände
verschwiegen hat, deren Kenntnis den Betreiber vom Abschluss des
Vertrages abgehalten hätte.
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| 13. |
Bei leichter
Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung vertragswesentlicher
Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden. Im übrigen
ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche
Haftung des Auftragnehmers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt. Haftungsansprüche werden auf einen Höchstschadensbetrag
in Höhe von € 50.000 je Schadensfall begrenzt.
Für die sachliche und inhaltliche Richtigkeit und terminliche
Gültigkeit der vom Auftragnehmer ausgeführten Tätigkeiten
ist ausschließlich der Auftraggeber zuständig.
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| 14. |
Der Auftragnehmer
haftet insbesondere nicht für
Schäden, die
durch Computerviren oder -abstürze hervorgerufen werden;
Übermittlungsfehler
aufgrund von Missverständnissen zwischen den Personen, die Informationen
geben oder empfangen in Bezug auf den Inhalt dieser Information;
Verzögerungen
bei der Übermittlung von Mitteilungen infolge des Verschuldens
der Post oder sonstiger Übermittlungsstellen, auf die der Auftragnehmer
keinen Einfluss hat.
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| 15. |
Der Auftraggeber
ist verpflichtet, einen Schaden, für den er den Auftragnehmer
ersatzpflichtig machen will, dem Auftragnehmer unverzüglich nach
bekannt werden zu melden.
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| 16. |
Die Frist für
die Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Auftraggebers
beträgt - gleich aus welchem Rechtsgrund - ein Jahr.
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| 17. |
Der Auftragnehmer
ist nicht verantwortlich für externe, nicht vom Auftragnehmer
stammende Inhalte. Der Auftraggeber und/ oder anderen Personen ist
es untersagt, Inhalte zu übersenden, die gegen die gesetzlichen
Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstoßen sowie Äußerungen
enthalten, die Dritte beleidigen oder sonstige strafrechtliche Konsequenzen
zur Folge haben könnten.
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| 18. |
Allgemeiner Gerichtsstand
ist Hamburg.
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| 19. |
Jegliche Änderungen,
Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung dieser
Bestimmungen bedürfen der Schriftform.
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| 20. |
Sollte eine
dieser Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder
werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
dadurch nicht berührt. In diesem Falle sind diese Bestimmungen
vielmehr sinngemäß durchzuführen.
Stand:
Januar 2009
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Ordnung
+ System
Susanne Geißler
Hasselbrookstraße 8
22089 Hamburg
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